GRUNDGESETZ FÜR ALLE 
 

Unsere Forderung als Initiative GRUNDGESETZ FÜR ALLE

Ergänzung Artikel 3, Absatz 3 Grundgesetz zum Schutz der sexuellen und geschlechtlichen Identität.

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75 Jahre Grundgesetz – Es wird Zeit: Schutz der sexuellen und geschlechtlichen Identität JETZT!

Die Initiative Grundgesetz für Alle ruft am Tag des Grundgesetzes zur Kundgebung in Berlin auf und fordert zum 75-jährigen Jubiläum die Ergänzung des Grundgesetzes zum Schutz der sexuellen und geschlechtlichen Identität: 

23.05.2024, 13-15 Uhr, Bertolt-Brecht-Platz, 10117 Berlin

Pressefotos zur Kundgebung finden Sie am 23.05. ab 14:30 Uhr hier: LINK zu Pressefotos Kundgebung 23.05. Berlin

 

Das ist feierlich: Das Deutsche Grundgesetz wird am 23. Mai 2024 ganze 75 Jahre alt. Im Berliner Ensemble findet aus diesem Grund am 23. Mai 2024, dem Tag des Grundgesetzes, um 14:30 Uhr ein feierlicher Staatsakt mit u.a. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier statt.

Das ist nicht feierlich: das Grundgesetz schützt bis heute noch immer nicht Menschen vor Diskriminierung aufgrund ihrer sexuellen oder geschlechtlichen Identität!

Unter der aktuellen Fassung des Grundgesetzes konnte so zum Beispiel der Anti-Homo-Paragraph 175 und das diskriminierende Transsexuellengesetz existieren. Errungenschaften wie die Ehe für Alle und das Selbstbestimmungsgesetz können wieder abgeschafft werden. – Rechtspopulist*innen warten nur darauf, die Uhr zurückzudrehen!

Aus diesem Grund veranstaltet die Initiative Grundgesetz für Alle am 23. Mai 2024, von 13 bis 15 Uhr eine Kundgebung vor dem Berliner Ensemble auf dem Bertolt-Brecht-Platz und fordert: Ergänzt endlich Artikel 3, Absatz 3 Grundgesetz zum Schutz der sexuellen und geschlechtlichen Identität!

Mit Blick auf die zunehmende Queerfeindlichkeit in Deutschland und Bedrohung durch Rechtspopulist*innen wird es Zeit zu handeln!

Unser Appell

Die Fraktionen des Deutschen Bundestags beraten zurzeit über eine Änderung des Artikels 3, Absatz 3 Grundgesetz.

Neben einer Ersetzung des Rassebegriffs ist es von historischer Bedeutung, in diesem Zuge endlich einen Diskriminierungsschutz für sexuelle und geschlechtliche Minderheiten festzuschreiben.

An der Selbstbestimmung und Gleichberechtigung aller Menschen der queeren Community darf die Verfassung keinen Zweifel lassen.

Die in Art. 3 (3) GG bereits aufgeführten Diskriminierungsmerkmale sind eine Lehre aus der menschenverachtenden Politik und Verfolgung durch den Nationalsozialismus. Trotz ihrer systematischen Verfolgung unter der NS-Diktatur finden queere Menschen jedoch bis heute keine Erwähnung.

Die sexuelle Identität ist bislang durch keines der in Art. 3 (3) GG benannten Merkmale geschützt. Auf Basis des bis heute unveränderten Wortlauts des Grundgesetzes billigte das Bundesverfassungsgericht noch in den 1950er und 1970er Jahren die strafrechtliche Verfolgung homosexueller und bisexueller Männer. Eine Ergänzung des Art. 3 (3) GG ist daher notwendig, um einen dauerhaften Diskriminierungsschutz zu sichern.

Auch einen Schutz der geschlechtlichen Identität leitet das Bundesverfassungsgericht nur indirekt und nicht immer einheitlich aus dem Merkmal Geschlecht ab. Eine Klarstellung des vollumfänglichen Schutzes auch der geschlechtlichen Identität in Art. 3 (3) GG ist deswegen notwendig.

Wir begrüßen den bereits vorliegenden Gesetzentwurf zur Ergänzung des Art. 3 (3) GG um das Merkmal der sexuellen Identität sehr. Er hat eine wesentliche Forderung der queeren Community in den Deutschen Bundestag getragen. In der Anhörung des Rechtsausschusses wurde er von allen geladenen Sachverständigen und zahlreichen Abgeordneten aus Regierungskoalition und Opposition nachdrücklich unterstützt.

Die weit fortgeschrittene parlamentarische Beratung und die große Unterstützung seitens der Landesregierungen bieten eine einmalige und realistische Gelegenheit, im Zuge der nun geplanten Änderung des Rassebegriffs endlich auch queeren Menschen einen Schutz im Wortlaut der Verfassung zu garantieren. Dies ist 75 Jahre nach Verabschiedung des Grundgesetzes überfällig!

An alle Entscheidungsträger*innen und insbesondere die Mitglieder und Fraktionen des Deutschen Bundestags appellieren wir daher: Nutzen Sie noch in dieser Legislaturperiode die Gelegenheit zu einer Ergänzung des Art. 3 (3) GG, die alle Menschen der queeren Community in ihrer ganzen Bandbreite schützt.

Eine Änderung des Art. 3 (3) GG ohne Berücksichtigung eines solchen Diskriminierungsschutzes wäre ein verheerendes Signal für die queere Community und deren Familien. Nie wieder dürfen politische und gesellschaftliche Stimmungslagen zur Gefahr für die Freiheit und Würde des Einzelnen werden.

Künftig müssen sich alle Menschen auf den verfassungsmäßigen Schutz durch das Grundgesetz verlassen können. Die sexuelle oder geschlechtliche Identität eines Menschen darf niemals Grund zur Diskriminierung sein.


Deutschland Stand April 2024

 Erstunterzeichnende (in alphabetischer Reihenfolge) 

Aktionsbündnis gegen Homophobie e.V. (AGH)4

AktivistA n.e.V.4

ALICE Jurist:innen-Netzwerk

All Out4

ARCUS-Stiftung

Arbeitskreis IGay BAU der Industrie Gewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt

BiNe - Bisexuelles Netzwerk e.V.4

Bundesarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule, Bisexuelle, Trans* und Inter“ (LSBTI*) in der GEW

Bundesarbeitsgemeinschaft Schwule Juristen (BASJ)

Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren e.V. (BISS)4

Bundesstiftung Magnus Hirschfeld

Bundesverband Queere Bildung e.V.

Bundesverband Trans* e.V. (BVT*)4

CSD Deutschland e.V.4

Coming Out Day e.V.

Deutsche Aidshilfe e.V. (DAH)4

Deutsche Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität e.V. (dgti)4

DIE LINKE.queer4

Fembunt Kollektiv

Gay farmer Deutschland

German LGBTIQ* Business Chamber e.V. (GGLBC)

Hannchen-Mehrzweck-Stiftung für Homosexuelle Selbsthilfe (hms)

Hirschfeld-Eddy-Stiftung

Homosexuelle Selbsthilfe e.V.

ILSE – Initiative lesbischer und schwuler Eltern

Initiative ENOUGH is ENOUGH!

Intergeschlechtliche Menschen e.V. (IM)4

Jugendnetzwerk Lambda e.V.4

Katholisches LSBT+Komitee, Arbeitsgruppe des Regenbogenforums e.V.

LesbenRing e.V.4

Lesben- und Schwulenverband Deutschland e.V. (LSVD)4

Lesben und Schwule in der Union (LSU)4

Liberale Schwule und Lesben (LiSL) Deutschland e.V.4

Ökumenische Arbeitsgruppe Homosexuelle und Kirche e.V. (HuK)4

Orden der Schwestern der Perpetuellen Indulgenz - Haus Sankta Melitta Iuvenis e.V.

Projekt 100% MENSCH gUG4

Proudr Community4

PrOut@Work-Foundation (PROUT AT WORK)4

Quarteera e.V.

QueerBw4

Queer Football Fanclubs – QFF

QueerGrün von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN4

queerhandicap e.V.

Queer Media Society

Queeres Netzwerk – Bundesverband der queeren Landesnetzwerke e.V.

Queer Roma Initiative

RAHM Leadership Community

Vorstand des Regenbogenforum e.V. – Christliche LSBTTIQ Gruppen in Deutschland

SPDqueer4

Stiftung Akademie Waldschlösschen4

Stiftung „Buntes Leben Stiften“

TEDDY AWARD

The Queer European Asylum Network (QUEAN)

Trans-Ident e.V.4

TransMann e.V.4

Travestie für Deutschland e.V.

UHLALA Group

Unicorns in Tech

VelsPol Deutschland e.V.

Ver.di Regenbogen – Bundesarbeitskreis LSBTTIQ

Völklinger Kreis e.V.4

Wirtschaftsweiber e.V.4

Bei Interesse der Mitzeichnung dieses Appells oder Rückfragen steht Euch das Koordinationsteam der Initiative GRUNDGESETZ FÜR ALLE gerne zur Verfügung.

Christian Gaa, Sören Landmann & Josefine Liebing

E-Mail:  mitzeichnen@grundgesetz-fuer-alle.de 

 Mitunterzeichnende Stand April 2024

 (in chronologischer Reihenfolge) 

Keshet Deutschland e.V.

VLSP e.V.

Dachverband Lesben und Alter e.V.

Queeres Netzwerk NRW

equality Oberpfalz e.V.

QueerNet Rheinland-Pfalz e.V.

Jugendnetzwerk Lambda Mitteldeutschland e.V.

SCHMIT-Z e.V.

CSD Magdeburg e.V.

Villa anders – Schwul-Lesbisches Wohnen e.V.

Beyond Gender Agenda GmbH

Kreuzweise-Miteinander e.V.

queerformat, pro Familie Kreisverband Groß-Gerau e.V.

HESSEN IST GEIL

VelsPol-Nordwest e.V.

Partei Mensch Umwelt Tierschutz

BAK LSBTTIQ der Tierschutzpartei

Gesellschaft für Sexualpädagogik e.V.

Deutscher Alpenverein Sektion Gay Outdoor Club

SchwuZ

QueerTausch

SPDqueer Berlin

SPDqueer Bayern

Initiative #TeachOut

Queeres Zentrum Mannheim e.V.

DIE LINKE. queer Hessen

Fliederlich e.V. – queeres Zentrum in Nürnberg

Arvato Financial Solutions

Katte e.V. – Kommunale Arbeitsgemeinschaft Tolerantes Brandenburg e.V.

Bi+Pride

Bi & Friends HH

CSD München/Munich Pride

Vielbunt e.V. – queere Community Darmstadt

#NoDiscrimination

SPDqueer – Landesverband Schleswig-Holstein

ANDERS&GLEICH LSBTIQ* in NRW

Landesarbeitsgemeinschaft Lesben in NRW e.V.

Landesverband der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Bayern

Liberal-Islamischer Bund e.V.

SPD Düsseldorf

Seitenwechsel e.V.

Team München e.V.

AIDS-Hilfe Kaiserlauten e.V.

AHF – AIDS-Hilfe Frankfurt e.V.

Bündnis Akzeptanz und Vielfalt Frankfurt

Accenture GmbH

OTTO GmbH & Co KG

Carlotas gemeinnützige GmbH

METRO AG

Campana & Schott Süd GmbH

dyke*march Frankfurt

Sony Music

CSD Schwerin e.V.

Kölner Lesben- und Schwulentag e.V. – ColognePride

Queeres Netzwerk Niedersachsen e.V.

1 queer wird in diesem Zusammenhang als Überbegriff verwendet für alle Personen vielfältiger sexueller und geschlechtlicher Identitäten, Geschlechtsausdrücke und Geschlechtsmerkmale, insbesondere mit lesbischem, schwulem, bisexuellem, trans*, inter*, queer, pan, nicht-binärem oder asexuellem Hintergrund.

2 Art. 3 (3) GG: Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

3 „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Änderung des Artikels 3 Absatz 3 – Einfügung des Merkmals sexuelle Identität)“ der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (BT-Drs. 19/13123) (vgl. https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/131/1913123.pdf)

4 Mitglieder des Runden Tisches zur Ergänzung des Artikels 3 GG als Träger der Initiative GRUNDGESETZ FÜR ALLE